Ein abgelehnter Urlaubsantrag und eine gebuchte Flugreise führten zu einem bemerkenswerten Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen. Ein Arbeitnehmer legte für den Zeitraum eine Krankschreibung vor und blieb der Arbeit fern, nachdem sein Urlaub verwehrt worden war. Da er bereits in den Vorjahren rund um Urlaubszeiten auffällig oft krankgeschrieben war, sprach der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aus. Im Kündigungsschutzverfahren stellte sich heraus, dass die Ärztin das Attest ohne körperliche Untersuchung ausgestellt hatte. Zudem korrigierte der Kläger seine Aussagen erst auf Nachfrage des Gerichts, was als schwerer Vertrauensbruch gewertet wurde. Quelle: n-tv.de #Arbeitsrecht #Kündigung #Urlaub #Arbeitsgericht #News
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