Der Europäische Gerichtshof beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit KI-Chatbots die Rechte von Presseverlagen verletzen, wenn sie Artikel vervielfältigen oder öffentlich zugänglich machen. Laut den Schlussanträgen des Generalanwalts könnte hierbei eine Urheberrechtsverletzung vorliegen. Gleichzeitig wird betont, dass die bloß berichtete Tatsache selbst keinen Schutz genießt. Dieses Verfahren könnte wegweisend für den Umgang von Künstlicher Intelligenz mit journalistischen Inhalten sein. Fuente: DER SPIEGEL #KI #Urheberrecht #EuGH #Journalismus #Technologie
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