Der Bundestag hat beschlossen, eine verpflichtende Videoüberwachung in größeren Schlachthöfen einzuführen. Das Ziel ist die Reduzierung von Tierschutzverstößen. Doch gibt es Ausnahmen für kleinere Betriebe. Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hält die Videoüberwachung für wirksam und sinnvoll. Die Tierschutzstiftung Vier Pfoten hält dagegen eine verpflichtende Videoüberwachung in allen Schlachteinrichtungen für erforderlich. Wird das Gesetz vom Bundesrat angenommen, muss es noch durch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Oldenburg laufen. Ob der Schlachthof wieder öffnen kann, ist unklar. Hintergrundinformationen: Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hält eine verpflichtende Videoüberwachung für wirksam und sinnvoll. Die Tierschutzverstöße in Schlachthöfen sollen verringert werden. #Tierschutz #Schlachthöfe #Bundestag #Gesetz
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