Ein erholsamer Aufenthalt im bekannten „A-Rosa-Resort“ in List auf Sylt nahm für einen Wellnessurlauber ein schmerzhaftes Ende. Das Luxushotel ist besonders für seinen großzügigen Poolbereich geschätzt, der es Gästen ermöglicht, direkt vom Innen- in das Außenbecken zu schwimmen. Doch statt den gewöhnlichen Weg an der Wasseroberfläche zu wählen, versuchte ein Badegast, unter Wasser nach draußen zu tauchen. Dieser Unterwasser-Vorstoß endete jäh und schmerzhaft an einer automatischen Glastür, die den Innen- vom Außenbereich trennt. Das technische Problem hinter dem Zusammenstoß: Der verbaute Bewegungssensor des Hotels reagiert ausschließlich auf Gäste, die sich oberhalb der Wasseroberfläche nähern. Unter Wasser bleibt die Technik inaktiv, weshalb die Scheibe fest verschlossen blieb. Mit voller Wucht stieß der Schwimmer gegen das Glas und zog sich Verletzungen am Kopf zu. Aus dem Missgeschick im Becken entwickelte sich rasch ein juristischer Streit. Der betroffene Urlauber forderte eine Summe von mindestens 5000 Euro als Schmerzensgeld. Seine Argumentation stützte sich darauf, dass das Hotel zwingend mit einem Warnschild hätte auf den für Taucher blinden Sensor hinweisen müssen. Das betroffene „A-Rosa“-Resort wollte sich zu dem Vorfall und dem laufenden Rechtsstreit auf Anfrage nicht äußern. Das zuständige Gericht in Schleswig-Holstein sprach jedoch Klartext und wies die Klage ab. In der Urteilsbegründung machten die Richter deutlich, dass der Gast die baulichen Gegebenheiten sowie die Existenz der Glastür bereits kannte. Dass er dennoch – und zudem ohne Taucherbrille bei eingeschränkter Sicht – auf die Barriere zutauchte, ohne sich von deren Öffnung zu überzeugen, werten die Richter als gravierendes Mitverschulden. Dieses gewichtige Eigenverschulden lässt einen Anspruch auf Schmerzensgeld komplett entfällt, weshalb die Frage nach einem Hinweisschild gar nicht erst geprüft werden musste. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleibt den Gästen im Luxusresort die einfache Regel, den Kopf vor dem Passieren des Übergangs besser über Wasser zu halten. Fuente: mopo.de
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